Wer als Blog-Autor/in sein Geld verdienen will, der wird oft icht als Fachautor/in gefragt. Viel öfter werden für Webseiten Autoren von (umfangreichen) Texten gesucht, die annonym bzw. für eine “Redaktion” geschrieben werden sollen. Manchmal soll aber auch für und im Namen eines Unternehmens geschrieben werden.
Blogger haben Recht auf Namensnennung
Wer als Blogger umfangreiche Texte schreibt, der ist Urheber. Als Urheber hat der Blog-Autor bzw Bloggerin auch ein Recht auf seine Namensnennung:
Recht auf Namensnennung im UrhG
§ 13 UrhG [Anerkennung der Urheberschaft]
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
Pseudonyme und Bezeichnungen in der Praxis
Der Name des Bloggers wird meist auch durch die technisch vorgegebene Bezeichnung bzw. sein Pseudonym offen mitgeteilt. Im Bereich der Unternehmensblogs schreiben dagegen einige Blog-Autoren unter dem Firmen-Namen oder Bezeichnungen,wie “webmaster, “admin”, “Redaktion”, etc.
RechtsTipp: In diesen Fällen ist ein Verzicht auf das ausdrückliche Namensnennungsrecht erforderlich. Dies kann im Arbeitsvertrag (Blogger im Anstellungsverhältnis) oder Dienstleistungsvertrag (externer Blog-Autor als Dienstleister) erfolgen. RA Exner
Unklarheiten vermeiden
Unklarheiten sollten vom Blog-Autor und Arbeitgeber bzw. Auftraggeber vermieden werden. Ein “nur konkludenter” Ausschluss der Namensnennung kann zu Rechtsstreitigkeiten führen:
- Anspruch auf Namensnennung.
- Abmahnung der Veröffentlichung ohne Namensnennung.
- Klage auf Unterlassungsanspruch der Veröffentlichung.
- Schadensersatz wegen unterlassener Namensnennung.
Die Rechtsstreitigkeiten werden in der Regel erst ausgetragen, wenn es anderweitig zum Zerwürfnis gekommen ist. Das Prozess- und Kostenrisiko ist dann nicht gering. Von der Gefahr den bisherigen “Content” zu verlieren, ganz zu schweigen.
Rechts-Tipp: Rechtzeitg das Recht der Namensnennung regeln oder sobald wie möglich – und im wechselseitigen Einvernehmen – nachholen. RA Exner
Tags: Rechts-Tipp, Urheber, Recht für Blog-Autoren, Recht, Blog und Admin
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