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Die GEMA hatte sich mit der BITKOM im Dez. 2011 geeinigt, dass in Online-Musikshops künftig Hörproben von 90 statt bisher 30 Sekunden erlaubt sein werden. Demnach sollen aber nicht alle Musik- Einblendungen von bis zu 90 Sekunden zulässig werden. Bislang ist es z. B. im Tanzsport sehr ärgerlich, wenn wesentliche Video-Berichte und YouTube-Videos dem GEMA-Verbot zum Opfer fallen:

WDC-AL, GEMA + Musik-Rechte
Wer als Blog-Autor/in sein Geld verdienen will, der wird oft icht als Fachautor/in gefragt. Viel öfter werden für Webseiten Autoren von (umfangreichen) Texten gesucht, die annonym bzw. für eine “Redaktion” geschrieben werden sollen. Manchmal soll aber auch für und im Namen eines Unternehmens geschrieben werden.
Blogger haben Recht auf Namensnennung
Wer als Blogger umfangreiche Texte schreibt, der ist Urheber. Als Urheber hat der Blog-Autor bzw Bloggerin auch ein Recht auf seine Namensnennung:
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I Like: Datenschutz
Na ja, also die Plattform Facebook ist ja nicht gerade als das Mekka des Datenschutzes bekannt. Außerdem will ich – von Beruf Rechtsanwalt – mit dieser Seite nicht den Unmut des Landesbeauftragten für Datenschutz in Schleswig-Holstein auf mich ziehen:
