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Die hatte sich mit der BITKOM im Dez. 2011 geeinigt, dass in Online-Musikshops künftig Hörproben von 90 statt bisher 30 Sekunden erlaubt sein werden. Demnach sollen aber nicht alle - Einblendungen von bis zu 90 Sekunden zulässig werden. Bislang ist es z. B. im Tanzsport sehr ärgerlich, wenn wesentliche -Berichte und -Videos dem GEMA-Verbot zum Opfer fallen:

WDC-AL, GEMA + Musik-Rechte

WDC-AL, GEMA + Musik-

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